Die Bauabnahme ist einer der großen Meilensteine bei der Errichtung Ihrer Immobilie - sei es ein Einfamilienhaus, eine Wohnung oder Ihr landwirtschaftliches Nutzgebäude. Durch die Abnahme bestätigen Sie dem Bauträger oder Handwerker, dass seine Leistung frei von Mängeln ist und er diese vollständig erbracht hat. Aber - können Sie als Laie erkennen, ob alle Arbeiten mangelfrei ausgeführt wurden und diese den zugesicherten Leistungen entsprechen? Häufig steckt der Teufel bzw. der Mangel im Detail und ist ohne Bausachverstand schwer zu erkennen.
Ziehen Sie mich deshalb als Ihre fachmännische Unterstützung bei der Abnahme Ihres Bauvorhabens hinzu. Ich prüfe Ihre Immobilie akribisch nach offensichtlichen und vor allem versteckten Mängeln. Bei der Begehung mit dem Bauträger oder den Handwerkern behalte ich einen kühlen Kopf, wenn es um die Durchsetzung der Mängel geht. Dies dient dazu, Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.
Wussten Sie auch, dass die Bauabnahme den Bauträger oder den Handwerker dazu berechtigt die Schlussrechnung zu stellen? Nach deren Bezahlung verlieren Sie Ihr bestes Druckmittel den Handwerker "auf die Baustelle zu bekommen". Außerdem beginnt mit der Bauabnahme die Gewährleistungsfrist und vor allem die Umkehrung der Beweislast. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt Sie beweisen müssen, dass der Handwerker mangelhaft und nicht vertragsgerecht gearbeitet hat. Die Kosten der Beweisführung liegen somit Ihnen.
Verglichen mit den Kosten für die Beseitigung eines Bauschadens sind Ihre Kosten für eine sorgfältige und professionelle Bauabnahme gering.
Bei einer professionellen Bauabnahme durch mich können Sie folgendes erwarten:
Honorar (bis 150 qm Wohnfläche)
Mehr- und Sonderleistungen (wird dem Grundhonorar hinzugerechnet)
Bei dem genannten Honorar wird davon ausgegangen, dass mit einem Bauträger, bzw. schlüsselfertig gebaut wurde und somit ein komplett ausgebautes Gebäude abgenommen wird. Wünschen Sie lediglich die Abnahme einzelner Gewerke (z.B. der Verputzarbeiten oder des Fenstereinbaus) so reduziert sich mein Honorar erheblich. Bitte sprechen Sie mich in diesem Fall an.
Für welche Bauwerksarten biete ich diese Leistung an: