Nicht selten machen sich Mängel an einem Bauwerk erst nach Jahren bemerkbar, also nachdem Sie bereits einige Zeit im Gebäude wohnen, bzw. Ihre Immobilie nutzen. Damit der Handwerker zur Beseitigung eines aufgetretenen Mangels verpflichtet ist, muss dieser innerhalb der sogenannten Gewährleistungsfrist festgestellt und an den Handwerker kommuniziert werden. Wenn Sie den Mangel nur einen Tag zu spät melden, kann der Handwerker die Beseitigung eines Mangels verweigern. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel vier bzw. fünf Jahre nach Abnahme der Bauleistung. Spätestes kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollte eine Immobilie auf etwaige Schäden und Mängel untersucht werden. Bedenken Sie dabei, dass zu dieser Zeit schon kleine - für den Laien nicht erkennbare Schäden - aufgetreten sein können. Diese können sich im Laufe der Zeit zu größeren Schäden ausweiten und Ihnen teuer zu stehen kommen, wenn dies erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellt wird.
Die Begehung einer Immobilie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollte daher immer mit einem fachkundigen Gutachter durchgeführt werden. So ist dafür gesorgt, dass durch einen professionellen Blick und Prüfverfahren alle Mängel und Gebäudeschäden aufgespürt werden. Diese Begehung kostet Sie Geld, aber spart Ihnen eine Menge Frust und hohe Beseitigungskosten im Schadensfall.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer Immobilie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. Dabei können Sie folgendes erwarten:
Honorar (bis 150 qm Wohnfläche)
Mehr- und Sonderleistungen (wird dem Grundhonorar hinzugerechnet)
Für welche Bauwerksarten biete ich diese Leistung an: